Presseausweis 2006
Login Mitglieder
Presseausweis
Andere Anbieter
Keine Gewerkschaft
Merkblatt
Austellungskriterien
Antrag Presseausweis
Impressum

Der Presse-Ausweis 2006

Front page
Search

Welche Nachweise müssen Medienprofis erbringen?

Es muss die hauptberufliche Tätigkeit als Journalist nachgewiesen werden. Hauptberuflich ist die Tätigkeit, falls die Einnahmen für den Lebensunterhalt ausreichend sind und mindestens 50 % des gesamten Einkommens ausmachen.

Den Nachweis erbringen

Festangestellte Journalisten und Volontäre durch:

Vorlage des Redakteursvertrages
Bescheinigung des Verlages/Senders/Redaktion über die Festanstellung
Impressum

freie Journalisten durch

Bescheinigung des Verlages/Senders/Redaktion über Art und Umfang der Zusammenarbeit
Honorarnachweise der letzten 6 Monate
Bestätigung des Steuerberaters inkl. Steuernummer
Vertragsvereinbarungen

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Wer journalistisch im PR-Bereich arbeitet, kann den Ausweis bei entsprechenden Verträgen und Arbeitsproben erhalten.

Arbeitslose und Rentner

können den Ausweis erhalten, falls sie eine journalistische Ausbildung haben und aktiv journalistisch tätig sind.

Studenten durch

Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung für einen journalistischen Studiengang
Studenten anderer Fachbereiche müssen den Nachweis wie freie Journalisten führen

Besitzer eines alten Presseausweises

Wer bereits einen bundeseinheitlichen Presseausweis besitzt, reicht eine Kopie (Vorder- und  Rückseite) ein. So sparen Sie sich die ganzen Nachweise. Schicken Sie uns den ausgefüllten Antrag mit Lichtbild zusammen mit den Kopien.
Keine überflüssige Bürokratie! Falls Sie bei DJV, ver.di, DJU, BDZV oder VDZ schon als Journalist anerkannt wurden, dann akzeptieren wir dies im Normalfall als ausreichenden Nachweis. Bei Ausweisen anderer Organisationen oder Hausausweisen behalten wir uns eine Prüfung vor.

Ohne Bürokratie zum Ausweis


Letzte Änderung:  19:19 08/09 2005


Top presse-ausweis.org