| Welche Nachweise müssen Medienprofis erbringen? |
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Es muss die hauptberufliche Tätigkeit als Journalist nachgewiesen werden. Hauptberuflich ist die Tätigkeit, falls die Einnahmen für den Lebensunterhalt ausreichend sind und mindestens 50 % des gesamten Einkommens ausmachen. Den Nachweis erbringenFestangestellte Journalisten und Volontäre durch:  | Vorlage des Redakteursvertrages
|  | Bescheinigung des Verlages/Senders/Redaktion über die Festanstellung
|  | Impressum |
freie Journalisten durch  | Bescheinigung des Verlages/Senders/Redaktion über Art und Umfang der Zusammenarbeit
|  | Honorarnachweise der letzten 6 Monate
|  | Bestätigung des Steuerberaters inkl. Steuernummer
|  | Vertragsvereinbarungen |
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit  | Wer journalistisch im PR-Bereich arbeitet, kann den Ausweis bei entsprechenden Verträgen und Arbeitsproben erhalten. |
Arbeitslose und Rentner  | können den Ausweis erhalten, falls sie eine journalistische Ausbildung haben und aktiv journalistisch tätig sind. |
Studenten durch  | Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung für einen journalistischen Studiengang
|  | Studenten anderer Fachbereiche müssen den Nachweis wie freie Journalisten führen |
Besitzer eines alten Presseausweises  | Wer bereits einen bundeseinheitlichen Presseausweis besitzt, reicht eine Kopie (Vorder- und Rückseite) ein. So sparen Sie sich die ganzen Nachweise. Schicken Sie uns den ausgefüllten Antrag mit Lichtbild zusammen mit den Kopien.
|  | Keine überflüssige Bürokratie! Falls Sie bei DJV, ver.di, DJU, BDZV oder VDZ schon als Journalist anerkannt wurden, dann akzeptieren wir dies im Normalfall als ausreichenden Nachweis. Bei Ausweisen anderer Organisationen oder Hausausweisen behalten wir uns eine Prüfung vor. |
Ohne Bürokratie zum Ausweis Letzte Änderung: 19:19 08/09 2005
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